Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Reber IT
Die Firma Reber IT, Bischof-Anzer-Str. 18, 92714 Pleystein (nachfolgend „RIT"
genannt) stellt den Kunden ihre Leistungen ausschließlich unter den
nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle
Leistungen und Angebote der Firma Reber IT und gelten auch für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine
gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i .S . d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S.d.
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Die Gültigkeit von Angeboten beträgt 30 Tage ab Angebotsdatum.
Abweichungen vom Angebot sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich
bestätigt werden. Die angebotenen Preise sind hinsichtlich der angegebenen
Leistungen bindend. Nicht schriftlich vereinbarte Nebenleistungen gehen zu
Lasten des Kunden und müssen durch ein neues Angebot festgesetzt werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Kunden bzw. die
Zulieferer von RIT. Das gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
von RIT zu vertreten ist.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Bei Nichtleistung des Kunden wird RIT eine entsprechend längere Frist zur
Bearbeitung des Auftrages eingeräumt.
3. Abnahme / Fertigstellung
Zwischen Übergabe der Homepage/Webseite und Abnahme wird dem
Verbraucher für eine Dauer von mindestens 14 Werktagen die Gelegenheit zu
Funktionstests gegeben. RIT wird bei der
Abnahme festgestellte Mängel unverzüglich beseitigen, soweit sie die Abnahme hindern.
Die Abnahme ist in diesem Fall zu wiederholen.
Unternehmer sind nach Fertigstellung der Webseite innerhalb einer Woche zur
Prüfung verpflichtet. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb einer Woche
anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen, gilt die Webseite als genehmigt.
Gleiches gilt, wenn sich ein Mangel nach Abnahme zeigt.
Änderungen nach Abnahme der Konzeption bzw. der Gestaltung sind kostenpflichtig.
4. Leistungsumfang /
Auftragsabwicklung
Im Vertrag werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet.
Gegenstand des Vertrags sind die Analyse/Konzeption, Gestaltung, Anpassung, Programmierung
sowie Implementierung einer Homepage/Webseite bzw. eines Content Management
System (CMS).
RIT ist berechtigt, dritte Dienstleister und
Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen
Leistungsspektrums zu beauftragen. RIT ist berechtigt, die verwendete Internet
- Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und
Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern
für den Kunden hier durch keine Nachteile entstehen können. Andernfalls wird
der Kunde spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden einer Änderung hierüber
informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Änderung mitzuteilen.
Die Erbringung der Leistung erfolgt im Rahmen der im Angebot
bzw. in Absprache mit dem Kunden festgelegten terminlichen Abschnitte. Stellt
der Kunde benötigte Unterlagen für die Auftragsdurchführung nichtrechtzeitig
zur Verfügung, entfällt für RIT die Haftung für eventuelle Schäden, die sich
aus der Verzögerung für den Kunden ergeben. Die Verzögerung berechtigt RIT, die
Leistungserfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Nachfrist hinaus zuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. RIT wird den Kunden unverzüglich über
etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche
Nichteinhaltung eines Termins informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der
Kunde RIT eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Von RIT vorgeschlagene
Änderungen der terminlichen Abschnitte wird der Kunde nur aus berechtigten
Gründen zurückweisen.
Gesprächsprotokolle zwischen den Vertragspartnern werden auf
Wunsch per E-Mail zugänglich gemacht. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht
innerhalb einer Woche widersprochen wird.
Dem Kunden wird die Nutzung der Homepage/Webseite/CMS-Lizenz
eingeräumt.
Die Eigentumsrechte an Konzeption, Design, Programmierung
und CMS bleiben, soweit vertraglich nicht anders geregelt, bei RIT.
5. Copyright / Urheberrecht /
Nutzungsrecht
Das Copyright für von RIT erstellte Webseiten liegt bei RIT.
Entwürfe in gedruckter oder elektronischer Form dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung von RIT weder verändert, veröffentlicht noch an Dritte
weitergegeben werden.
RIT räumt dem Kunden nach vollständiger Vergütung das
räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht der öffentlichen
Zugänglichmachung (§19 a UrhG) ein. Es werden keine Eigentumsrechte übertragen.
Die Urheberrechte an den Entwürfen bleiben im Besitz von RIT.
RIT behält sich deren weitere Verwendung vor. Vorschläge des Kunden oder seine
sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder
Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom
Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf
anderen Webseiten, die nicht von RIT gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von RIT und sind zusätzlich zu vergüten. Änderungen am Grundlayout der Webseite bzw. des
ausgearbeiteten Designs sind nur in Absprache mit RIT zulässig.
RIT ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der
Webseite anzubringen. Weiterhin behält sich RIT das das Recht vor, auf seine
Mitwirkung an der Erstellung der Webseite hinzuweisen, insbesondere auch durch
einen Hinweis mit einem Link zur Webseite von RIT.
Bei Nutzung des von RIT erstellten CMS (ritCMS) oder
weiterer von RIT bereitgestellten Software erhält der Kunde ebenfalls nur ein
Nutzungsrecht – die Software bleibt ebenso Eigentum von RIT und darf vom Kunden
nicht vervielfältigt, modifiziert, weitergegeben oder anderweitig veräußert
werden. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung.
6. Pflichten des Kunden
Die Verantwortung für die vom Kunden gelieferten Leistungsteile
zur Erstellung der Homepage/Webseite liegt ausschließlich beim Kunden. Er
versichert, dass sie weder strafrechtlich relevante, noch jugendgefährdende
oder pornographische Inhalte enthalten und weder Urheber - noch Markenrechte
Dritter verletzen. RIT ist berechtigt, soweit sie Verstöße gegen die
vorgenannten Vorgaben feststellt, den Kunden um die Überlassung rechtmäßigen
Materials zu bitten. Kommt der Kunde dieser Bitte innerhalb einer Frist von 2
Wochen nicht nach, ist RIT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde hat RIT
in diesem Fall alle bis dahin entstandenen Kosten für die Erstellung der
Homepage/Webseite und übrigen Seiten zu ersetzen.
7. Entwicklungskosten / Zahlungsmodalitäten
Das zu leistende Entgelt für die Entwicklungskosten ergibt sich
aus dem Vertrag. Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die der
Kunde zu vertreten hat, so kann RIT eine Abschlagszahlung für die bis dahin
erbrachten Leistungen verlangen. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich
per Überweisung.
RIT beginnt mit den Leistungen unmittelbar nach Eingang des
Angebotsannahmeschreibens. Einmalige Entgelte, Bereitstellungsentgelte,
variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung
der Leistung oder unmittelbar nach Lieferung fällig.
Wartungs-, Webhosting- sowie sonstige Verträge werden
jeweils für ein Jahr geschlossen. Soweit nicht eine Vertragspartei den Vertrag
vor Ablauf dieser Laufzeit kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein
weiteres Jahr. Weitere Verlängerungen sind uneingeschränkt möglich.
Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst - und
Werkverträgen ist RIT berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.
Davon unberührt bleiben Teilleistungen, die auch anteilig bezahlt werden. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist RIT auch ohne
Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Die Angebote unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich
Datentransfer und Speicherplatz. Für den Fall, dass die Beschränkungen
überschritten werden, ist RIT berechtigt, die Vertragsinhalte anzupassen bzw.
weitere Kosten zu erheben. Die angegebenen Preise schließen keine
Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in
Anspruch, so werden diese gemäß Aufwand pro Stunde berechnet.
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so sind wir
berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen
Betrages zu sperren. Gegen Forderungen von RIT kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
Sollte nach erhaltener Angebotsbestätigung
(Auftragserteilung) oder geleisteten Vorarbeiten (Layoutentwurf, Grafikbearbeitung
oder andere Arbeiten) ein Abbruch des Auftrags durch den Kunden erwünscht sein,
hat der Kunde die bis dahin entstandenen Kosten zu tragen. Diese werden prozentual
(zum Entwicklungsstand) vom Angebotsbetrag zzgl. einer Gebühr kalkuliert.
8. Kündigung / Vertragsbeendigung
und Vertragsinhaltsänderungen
RIT wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht für den Fall
eingeräumt, dass das vom Kunden übergebene Material rechtswidrig ist, technisch
nicht verwendbar ist oder die Umsetzung nach den Vorgaben des Vertrages für RIT
wirtschaftlich ruinös ist.
Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
per Brief oder Telefax.
Im Rahmen des Betreuungsvertrages ist RIT zu Änderungen
seiner vertraglichen Leistungen berechtigt, soweit die Änderungen für den
Kunden keinerlei Beeinträchtigung seiner Rechte darstellen. Über entsprechende
Änderungen wird der Kunde informiert. RIT ist zu Vertragsänderungen ferner
berechtigt, soweit dies wegen veränderter technischer Rahmenbedingungen zur
Aufrechterhaltung des Dienstes oder aus geänderten rechtlichen Vorgaben,
insbesondere seitens der Gerichte oder der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post erforderlich ist.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem
Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per Email an seine Email - Adresse
oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem
Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen
die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis
innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen
AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das
Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Andere Mitteilungen von RIT an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf
notwendig werdende Mitteilungen stellt RIT grundsätzlich an die Email - Adresse
des Kunden zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten
Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem
der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.
9. Widerrufsrecht bei
Fernabsatzvertrag
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages
gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu
widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform
gegen über dem Auftragnehmer oder durch Rücksendung der erhaltenen Leistung
bzw. Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
RIT behält sich vor, mit der Vertragsdurchführung erst nach
Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen,
die auf die Erstellung einer individuellen Webpräsenz/Softwareanpassung bzw.
Layouts/Grafikvorlagen des Verbrauchers gerichtet ist.
10. Gewährleistung
RIT leistet für Mängel zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Neuherstellung. RIT gewährleistet eine fehlerfreie
Funktionsfähigkeit der erstellten Webseite auf definierten Webservern,
Datenbanken und Betriebssystemen, die im Vertrag benannt werden.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass trotz durch
Optimierungen durch RIT für die Darstellung des gewählten Layouts je nach
verwendetem Endgerät (Hardware, Betriebssystem, Browser usw.) ggf. kleinere
Abweichungen in Kauf genommen werden müssen – dies stellt keinen Mangel dar
sondern ist technisch bedingt.
Sofern RIT die Erfüllung oder die Beseitigung des Mangels
und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten ernsthaft und endgültig
verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist,
kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der
Haftungsbeschränkung (s. § 12) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,
steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Der Unternehmer kann Herabsetzung der Vergütung,
Rückgängigmachung des Vertrages und Schadensersatz im Rahmen der
Haftungsbeschränkungen bzw. an dessen Stelle tretenden Aufwendungsersatz statt
der Leistung wegen eines Mangels erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm
bestimmten angemessenen Frist, verbunden mit der Erklärung, dass er nach dem
Ablauf der Frist die Beseitigung des Mangels ablehne, verlangen, wenn nicht die
Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
Sofern RIT die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung
nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrage
berechtigt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche
unberührt. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von RIT nicht.
11. Verjährung
Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab
Abnahme der Webseite. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn RIT grobes
Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von RIT zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung von RIT
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
Ansprüche von RIT auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.
12. Haftungsbeschränkung
RIT hat bei der Gestaltung der Homepage/Webseite alle
gestalterischen und ästhetischen Freiheiten, wobei sie aber die
wirtschaftlichen Interessen des Kunden zu berücksichtigen hat. RIT erstellt die
Homepage/Webseite bzw. das CMS-Layout mit Ausnahme der vom Kunden gelieferten
Elemente.
RIT haftet nur für Schäden, die von RIT, ihren gesetzlichen
Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht werden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche
wie auch außervertragliche Ansprüche.
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinal- oder
wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die
Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dies gilt
auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des
Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haftet RIT bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Für die vom Kunden erhaltenen Unterlagen, Bilder und
Informationen, die RIT übergeben wurden zur Gestaltung eines individuellen
Webauftrittes, kann RIT nicht für den Verlust oder die Beschädigung haftbar
gemacht werden. Macht das vom Kunden übergebene Material die Erstellung einer
Webseite unmöglich haftet RIT nicht für daraus entstandene Schäden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei Personenschäden des Kunden und zugesicherten
Eigenschaften. Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen
Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung von RIT ist grundsätzlich - und wenn nicht
anders vereinbart - auf den Wert der in Auftrag gegebenen Leistungen (Rechnungsbetrag)
beschränkt.
13. Störungen und Ausfälle
Die von RIT erbrachten Dienstleistungen werden nach dem
gegenwärtigen Stand der Technik durchgeführt (z.B. Optimierung eines
Webseitenlayouts auf den üblichen Browsern für die komplette und fehlerfreie
Anzeige). RIT haftet nicht dafür, dass die erbrachte Dienstleistung auch bei
technischen Veränderungen, die nicht von RIT vorgenommen wurden, einwandfrei funktioniert.
Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards besteht ebenfalls keine
Haftung. Insbesondere haftet RIT nicht für Schäden, die Kunden des
Auftraggebers infolge veralteter Technik geltend machen könnten. Auf Wunsch
können diese Störungen durch ein Update verbessert werden, wodurch für den
Kunden weitere Kosten anfallen können.
Es besteht kein Haftungsanspruch bei höherer Gewalt die
einen Verbindungsaufbau auf Webseiten erschweren oder unmöglich machen, z. B.
Netzüberlastung, Stromausfall. RIT wird alle technischen Möglichkeiten prüfen
und bestmöglich umsetzen um dem Kunden einen reibungslosen Betrieb der bereitgestellten
Dienste (Hosting, Mailsystem, Softwareprodukte) zu gewährleisten.
Bei technisch bedingten Ausfällen wird RIT alle möglichen
Maßnahmen zur Behebung ergreifen – dadurch ergebene Ausfallzeiten einzelner
oder aller bereitgestellten Dienste innerhalb eines bestimmten Zeitraums (bis
zu 7 Tagen) begründen keinen Haftungsanspruch oder Schadensersatz gegenüber RIT
durch den Kunden. Bei längeren Ausfallzeiten können die für den Zeitraum vom
Kunden bezahlten Kosten (Webhosting, Wartungskosten) an RIT rabattiert werden
und der Kunde erhält eine Gutschrift.
Ausfälle durch Wartungsarbeiten werden - wenn vorhersehbar -
auf der Webseite von RIT angekündigt und sind vom Kunden im Rahmen der
Sicherheit und Funktion der bereitgestellten Dienste hinzunehmen. Dies gilt
auch für komplette Serverausfälle jeglicher Art (Sicherheitsprobleme,
Neuinstallationen usw.).
Der Anspruch an entgangene Einnahmen oder ähnliche Ansprüche
des Kunden sind grundsätzlich – wenn nicht anders vereinbart – nur in schweren
Ausnahmefällen möglich und auf den vom Kunden bezahlten Rechnungsbetrag
beschränkt.
14. Datenschutz und Umgang mit
Daten
RIT weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten
im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an
beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der RIT im
notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene
Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder
eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu
Werbezwecken erfolgt nicht
.Soweit Daten an RIT – gleich in welcher Form – übermittelt
werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Von RIT betreute Server werden
regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde
verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu
übermitteln.
Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung
oder von Dritten über seine von RIT produzierten bzw. publizierten Inhalte
selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser
Inhalte durch RIT findet nicht statt.
15. Virenschutz und Sicherheit
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er eigene
Sicherheitsmaßnahmen ergreifen sollte, um Schäden durch Viren oder andere
rechts - oder sittenwidrige Daten zu verhindern. Derartige Maßnahmen sind über
die zum Schutz des eigenen Gefahrenbereichs von RIT gegen unbefugten Zugriff
Dritter eingerichtete Schutzmechanismen hinaus nicht Gegenstand der
vertraglichen Leistungen.
Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des
Email Dienstes zu unterlassen, insbesondere keine Computerviren oder andere
bösartige Software anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung
aufzufordern oder sonstige Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der
Systeme des Anbieters, seiner Netze oder anderer Netze führen oder führen
können. Der Kunde verpflichtet sich Daten vor dem Hochladen ins Netz auf Viren
zu prüfen und nur geprüfte Dateien auf den Server zu bringen.
Der Kunde verpflichtet sich, nur Software zu verwenden, die
die Sicherheit der Server und Dateninhalte nicht beeinträchtigenRIT behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten
oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu
sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. RIT behält sich das
Recht vor, dass Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde
sonstige Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das
Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu
seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt
aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt RIT
von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender
Pflichten entstehen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand von RIT ist Weiden i.d.OPf. (Amtsgericht Weiden i.d.OPf.)
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von RIT.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von RIT oder
ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 01.01.2016