Reber IT - web and more

Ausdruck der Webseite von http://www.reber-it.de
Stand: Donnerstag, 25. April 2024 um 08:12 Uhr
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Volltextsuche  

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Reber IT

Die Firma Reber IT, Bischof-Anzer-Str. 18, 92714 Pleystein (nachfolgend „RIT" genannt) stellt den Kunden ihre Leistungen ausschließlich unter den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
 

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen und Angebote der Firma Reber IT und gelten auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
 
Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i .S . d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
 
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
 

2. Vertragsschluss

Die Gültigkeit von Angeboten beträgt 30 Tage ab Angebotsdatum. Abweichungen vom Angebot sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Die angebotenen Preise sind hinsichtlich der angegebenen Leistungen bindend. Nicht schriftlich vereinbarte Nebenleistungen gehen zu Lasten des Kunden und müssen durch ein neues Angebot festgesetzt werden.
 
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Kunden bzw. die Zulieferer von RIT. Das gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von RIT zu vertreten ist.
 
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Bei Nichtleistung des Kunden wird RIT eine entsprechend längere Frist zur Bearbeitung des Auftrages eingeräumt.
 

3. Abnahme / Fertigstellung

Zwischen Übergabe der Homepage/Webseite und Abnahme wird dem Verbraucher für eine Dauer von mindestens 14 Werktagen die Gelegenheit zu Funktionstests gegeben.  RIT wird bei der Abnahme festgestellte Mängel unverzüglich beseitigen, soweit sie die Abnahme hindern. Die Abnahme ist in diesem Fall zu wiederholen.

Unternehmer sind nach Fertigstellung der Webseite innerhalb einer Woche zur Prüfung verpflichtet. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen, gilt die Webseite als genehmigt. Gleiches gilt, wenn sich ein Mangel nach Abnahme zeigt.

Änderungen nach Abnahme der Konzeption bzw. der Gestaltung sind kostenpflichtig.
 

4. Leistungsumfang / Auftragsabwicklung

Im Vertrag werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet. Gegenstand des Vertrags sind die Analyse/Konzeption, Gestaltung, Anpassung, Programmierung sowie Implementierung einer Homepage/Webseite bzw. eines Content Management System (CMS).
 
RIT ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. RIT ist berechtigt, die verwendete Internet - Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hier durch keine Nachteile entstehen können. Andernfalls wird der Kunde spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden einer Änderung hierüber informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Änderung mitzuteilen.
 
Die Erbringung der Leistung erfolgt im Rahmen der im Angebot bzw. in Absprache mit dem Kunden festgelegten terminlichen Abschnitte. Stellt der Kunde benötigte Unterlagen für die Auftragsdurchführung nichtrechtzeitig zur Verfügung, entfällt für RIT die Haftung für eventuelle Schäden, die sich aus der Verzögerung für den Kunden ergeben. Die Verzögerung berechtigt RIT, die Leistungserfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist hinaus zuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. RIT wird den Kunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der Kunde RIT eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Von RIT vorgeschlagene Änderungen der terminlichen Abschnitte wird der Kunde nur aus berechtigten Gründen zurückweisen.
 
Gesprächsprotokolle zwischen den Vertragspartnern werden auf Wunsch per E-Mail zugänglich gemacht. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Woche widersprochen wird.
 
Dem Kunden wird die Nutzung der Homepage/Webseite/CMS-Lizenz eingeräumt.
Die Eigentumsrechte an Konzeption, Design, Programmierung und CMS bleiben, soweit vertraglich nicht anders geregelt, bei RIT.
 

5. Copyright / Urheberrecht / Nutzungsrecht

Das Copyright für von RIT erstellte Webseiten liegt bei RIT. Entwürfe in gedruckter oder elektronischer Form dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von RIT weder verändert, veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden.
 
RIT räumt dem Kunden nach vollständiger Vergütung das räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht der öffentlichen Zugänglichmachung (§19 a UrhG) ein. Es werden keine Eigentumsrechte übertragen.
 
Die Urheberrechte an den Entwürfen bleiben im Besitz von RIT. RIT behält sich deren weitere Verwendung vor. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
 
Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht von RIT gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RIT und sind zusätzlich zu vergüten. Änderungen am Grundlayout der Webseite bzw. des ausgearbeiteten Designs sind nur in Absprache mit RIT zulässig.
 
RIT ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen. Weiterhin behält sich RIT das das Recht vor, auf seine Mitwirkung an der Erstellung der Webseite hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zur Webseite von RIT.
 
Bei Nutzung des von RIT erstellten CMS (ritCMS) oder weiterer von RIT bereitgestellten Software erhält der Kunde ebenfalls nur ein Nutzungsrecht – die Software bleibt ebenso Eigentum von RIT und darf vom Kunden nicht vervielfältigt, modifiziert, weitergegeben oder anderweitig veräußert werden. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
 

6. Pflichten des Kunden

Die Verantwortung für die vom Kunden gelieferten Leistungsteile zur Erstellung der Homepage/Webseite liegt ausschließlich beim Kunden. Er versichert, dass sie weder strafrechtlich relevante, noch jugendgefährdende oder pornographische Inhalte enthalten und weder Urheber - noch Markenrechte Dritter verletzen. RIT ist berechtigt, soweit sie Verstöße gegen die vorgenannten Vorgaben feststellt, den Kunden um die Überlassung rechtmäßigen Materials zu bitten. Kommt der Kunde dieser Bitte innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht nach, ist RIT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde hat RIT in diesem Fall alle bis dahin entstandenen Kosten für die Erstellung der Homepage/Webseite und übrigen Seiten zu ersetzen.
 

7. Entwicklungskosten / Zahlungsmodalitäten

Das zu leistende Entgelt für die Entwicklungskosten ergibt sich aus dem Vertrag. Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann RIT eine Abschlagszahlung für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich per Überweisung.
 
RIT beginnt mit den Leistungen unmittelbar nach Eingang des Angebotsannahmeschreibens. Einmalige Entgelte, Bereitstellungsentgelte, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar nach Lieferung fällig.
 
Wartungs-, Webhosting- sowie sonstige Verträge werden jeweils für ein Jahr geschlossen. Soweit nicht eine Vertragspartei den Vertrag vor Ablauf dieser Laufzeit kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Weitere Verlängerungen sind uneingeschränkt möglich.
 
Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst - und Werkverträgen ist RIT berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Davon unberührt bleiben Teilleistungen, die auch anteilig bezahlt werden. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist RIT auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
 
Die Angebote unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich Datentransfer und Speicherplatz. Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, ist RIT berechtigt, die Vertragsinhalte anzupassen bzw. weitere Kosten zu erheben. Die angegebenen Preise schließen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, so werden diese gemäß Aufwand pro Stunde berechnet.
 
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so sind wir berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Gegen Forderungen von RIT kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
 
Sollte nach erhaltener Angebotsbestätigung (Auftragserteilung) oder geleisteten Vorarbeiten (Layoutentwurf, Grafikbearbeitung oder andere Arbeiten) ein Abbruch des Auftrags durch den Kunden erwünscht sein, hat der Kunde die bis dahin entstandenen Kosten zu tragen. Diese werden prozentual (zum Entwicklungsstand) vom Angebotsbetrag zzgl. einer Gebühr kalkuliert.
 

8. Kündigung / Vertragsbeendigung und Vertragsinhaltsänderungen

RIT wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass das vom Kunden übergebene Material rechtswidrig ist, technisch nicht verwendbar ist oder die Umsetzung nach den Vorgaben des Vertrages für RIT wirtschaftlich ruinös ist.
 
Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax.
 
Im Rahmen des Betreuungsvertrages ist RIT zu Änderungen seiner vertraglichen Leistungen berechtigt, soweit die Änderungen für den Kunden keinerlei Beeinträchtigung seiner Rechte darstellen. Über entsprechende Änderungen wird der Kunde informiert. RIT ist zu Vertragsänderungen ferner berechtigt, soweit dies wegen veränderter technischer Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung des Dienstes oder aus geänderten rechtlichen Vorgaben, insbesondere seitens der Gerichte oder der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erforderlich ist.
 
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per Email an seine Email - Adresse oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Andere Mitteilungen von RIT an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen stellt RIT grundsätzlich an die Email - Adresse des Kunden zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.
 

9. Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag

Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegen über dem Auftragnehmer oder durch Rücksendung der erhaltenen Leistung bzw. Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
 
RIT behält sich vor, mit der Vertragsdurchführung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen, die auf die Erstellung einer individuellen Webpräsenz/Softwareanpassung bzw. Layouts/Grafikvorlagen des Verbrauchers gerichtet ist.
 

10. Gewährleistung

RIT leistet für Mängel zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. RIT gewährleistet eine fehlerfreie Funktionsfähigkeit der erstellten Webseite auf definierten Webservern, Datenbanken und Betriebssystemen, die im Vertrag benannt werden.
 
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass trotz durch Optimierungen durch RIT für die Darstellung des gewählten Layouts je nach verwendetem Endgerät (Hardware, Betriebssystem, Browser usw.) ggf. kleinere Abweichungen in Kauf genommen werden müssen – dies stellt keinen Mangel dar sondern ist technisch bedingt.
 
Sofern RIT die Erfüllung oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten ernsthaft und endgültig verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (s. § 12) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
 
Der Unternehmer kann Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkungen bzw. an dessen Stelle tretenden Aufwendungsersatz statt der Leistung wegen eines Mangels erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm bestimmten angemessenen Frist, verbunden mit der Erklärung, dass er nach dem Ablauf der Frist die Beseitigung des Mangels ablehne, verlangen, wenn nicht die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
 
Sofern RIT die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von RIT nicht.
 

11. Verjährung

Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Webseite. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn RIT grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von RIT zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung von RIT nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
Ansprüche von RIT auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.
 

12. Haftungsbeschränkung

RIT hat bei der Gestaltung der Homepage/Webseite alle gestalterischen und ästhetischen Freiheiten, wobei sie aber die wirtschaftlichen Interessen des Kunden zu berücksichtigen hat. RIT erstellt die Homepage/Webseite bzw. das CMS-Layout mit Ausnahme der vom Kunden gelieferten Elemente.
 
RIT haftet nur für Schäden, die von RIT, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
 
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinal- oder wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
 
Gegenüber Unternehmern haftet RIT bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Für die vom Kunden erhaltenen Unterlagen, Bilder und Informationen, die RIT übergeben wurden zur Gestaltung eines individuellen Webauftrittes, kann RIT nicht für den Verlust oder die Beschädigung haftbar gemacht werden. Macht das vom Kunden übergebene Material die Erstellung einer Webseite unmöglich haftet RIT nicht für daraus entstandene Schäden.
 
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Personenschäden des Kunden und zugesicherten Eigenschaften. Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung von RIT ist grundsätzlich - und wenn nicht anders vereinbart - auf den Wert der in Auftrag gegebenen Leistungen (Rechnungsbetrag) beschränkt.
 

13. Störungen und Ausfälle

Die von RIT erbrachten Dienstleistungen werden nach dem gegenwärtigen Stand der Technik durchgeführt (z.B. Optimierung eines Webseitenlayouts auf den üblichen Browsern für die komplette und fehlerfreie Anzeige). RIT haftet nicht dafür, dass die erbrachte Dienstleistung auch bei technischen Veränderungen, die nicht von RIT vorgenommen wurden, einwandfrei funktioniert. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards besteht ebenfalls keine Haftung. Insbesondere haftet RIT nicht für Schäden, die Kunden des Auftraggebers infolge veralteter Technik geltend machen könnten. Auf Wunsch können diese Störungen durch ein Update verbessert werden, wodurch für den Kunden weitere Kosten anfallen können.
 
Es besteht kein Haftungsanspruch bei höherer Gewalt die einen Verbindungsaufbau auf Webseiten erschweren oder unmöglich machen, z. B. Netzüberlastung, Stromausfall. RIT wird alle technischen Möglichkeiten prüfen und bestmöglich umsetzen um dem Kunden einen reibungslosen Betrieb der bereitgestellten Dienste (Hosting, Mailsystem, Softwareprodukte) zu gewährleisten.
 
Bei technisch bedingten Ausfällen wird RIT alle möglichen Maßnahmen zur Behebung ergreifen – dadurch ergebene Ausfallzeiten einzelner oder aller bereitgestellten Dienste innerhalb eines bestimmten Zeitraums (bis zu 7 Tagen) begründen keinen Haftungsanspruch oder Schadensersatz gegenüber RIT durch den Kunden. Bei längeren Ausfallzeiten können die für den Zeitraum vom Kunden bezahlten Kosten (Webhosting, Wartungskosten) an RIT rabattiert werden und der Kunde erhält eine Gutschrift.
 
Ausfälle durch Wartungsarbeiten werden - wenn vorhersehbar - auf der Webseite von RIT angekündigt und sind vom Kunden im Rahmen der Sicherheit und Funktion der bereitgestellten Dienste hinzunehmen. Dies gilt auch für komplette Serverausfälle jeglicher Art (Sicherheitsprobleme, Neuinstallationen usw.).
Der Anspruch an entgangene Einnahmen oder ähnliche Ansprüche des Kunden sind grundsätzlich – wenn nicht anders vereinbart – nur in schweren Ausnahmefällen möglich und auf den vom Kunden bezahlten Rechnungsbetrag beschränkt.
 

14. Datenschutz und Umgang mit Daten

RIT weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der RIT im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht
 
.Soweit Daten an RIT – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Von RIT betreute Server werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seine von RIT produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch RIT findet nicht statt.
 

15. Virenschutz und Sicherheit

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er eigene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen sollte, um Schäden durch Viren oder andere rechts - oder sittenwidrige Daten zu verhindern. Derartige Maßnahmen sind über die zum Schutz des eigenen Gefahrenbereichs von RIT gegen unbefugten Zugriff Dritter eingerichtete Schutzmechanismen hinaus nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen.
 
Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des Email Dienstes zu unterlassen, insbesondere keine Computerviren oder andere bösartige Software anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern oder sonstige Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Systeme des Anbieters, seiner Netze oder anderer Netze führen oder führen können. Der Kunde verpflichtet sich Daten vor dem Hochladen ins Netz auf Viren zu prüfen und nur geprüfte Dateien auf den Server zu bringen.
 
Der Kunde verpflichtet sich, nur Software zu verwenden, die die Sicherheit der Server und Dateninhalte nicht beeinträchtigenRIT behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. RIT behält sich das Recht vor, dass Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde sonstige Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
 
Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt RIT von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
 

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
Gerichtsstand von RIT ist Weiden i.d.OPf. (Amtsgericht Weiden i.d.OPf.)
 
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von RIT. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
 
Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von RIT oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
 
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 
 
Stand: 01.01.2016
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